Vermögensbuchführung

Vermögenserfassungen für kostenrechnende Einrichtungen

Die Erstellung eines Anlagennachweises ist die Grundlage für die Ermittlung von aktuellen Gebühren- und Beitragssätzen.

Aus diesem Grund erstellen wir für Kommunen, Verwaltungsgemeinschaften oder Zweckverbände Anlagennachweise, indem wir das Vermögen der einzelnen kostenrechnenden Einrichtungen erfassen.

Unsere Dienstleistung umfasst neben der Erstaufnahme auch eine mögliche Überarbeitung sowie jährliche Fortschreibung des Anlagennachweises.

  • Erfassung der historischen Anschaffungs- und Herstellungskosten nach Sachbüchern und Rechnungsbelegen (bis maximal 50 Jahre zurück)
  • Erstellung anwendungssicherer Bestands- und Anlagennachweise nach §§ 75, 76 KommHV-K
  • Aufteilung und Ausweis der Vermögensgegenstände nach gebührenrelevanten Kostenmaßen im Bereich Abwasser: Straßenentwässerung/Niederschlagswasser/Schmutzwasser
  • Jährliche Fortschreibung der Anlagennachweise
  • Aufbau und Fortschreibung der Vermögensbuchführung zur Berechnung der kalkulatorischen Kosten nach § 12 KommHV-Kameralistik (K)
  • Abschreibungsvorausschau
  • Erstellung der Nachweise für Beiträge und Zuwendungen
  • Aktuell: Ermittlung der kalkulatorischen Abschreibungen auf Wiederbeschaffungszeitwerte
  • Aktuell: Archivierung der bereitgestellten Unterlagen in einer DSGVO-gerechten Cloud