Sie möchten die aktuellen Gebührensätze berechnen, um auch in Zukunft rechtssichere Gebührensätze beschließen zu können? Wir übernehmen für Sie den Aufbau und die Fortschreibung einer anwendungssicheren Benutzungs-Gebührenkalkulation nach Art. 8 KAG.
- Ermittlung der Betriebskosten, Einnahmen und der kalkulatorischen Kosten
- Erstellung der Gebührenkalkulation, ggf. für Schmutzwasser und/oder Niederschlagswasser
- Erstellung von Vergleichs- und Alternativberechnungen zur Finanzierungsberatung über Gebühren/Beiträge
- Ermittlung der 12%-Wesentlichkeitsschwelle zur Überprüfung der Einführung der gesplitteten Abwassergebühr
- Berechnung kalkulatorischer Kosten für zukünftige Investitionen
- Satzungsberatung
- Präsentation vor den politischen Gremien und der Verwaltung