Gesplittete Abwassergebühr

Seit 2005 sind die Kommunen dazu angehalten, die Einführung einer gesplitteten Abwassergebühr zu überprüfen und gegebenenfalls mit der Durchführung einer Flächenermittlung umzusetzen.

Dabei unterstützen wir Sie bei der Einführung, indem wir die Bürger informieren und die eigene Ermittlung der versiegelten Flächen transparent gestalten. Die offene Kommunikation ist mit einer der Garanten für eine problemlose Einführung der gesplitteten Abwassergebühr – auch in Ihrer Kommune.

  • Durchführung der Berechnung zur Prüfung der 12 %-Erheblichkeitsschwelle
  • Information der politischen Gremien und der Bürger
  • Erstellung der rechtlichen und finanzwirtschaftlichen Grundlagen:
    Kostengruppen, Vermögensbewertung, Erhebungskriterien, Abflussfaktoren
  • Flächenermittlungen nach dem Verfahren „Grundstücks-Abflussbeiwert (GAB)“
  • Gebühren-Neukalkulation, Dokumentation
  • Bürgerinformationsveranstaltungen, Bürgersprechtage
  • Präsentation vor den politischen Gremien und der Verwaltung